Info-Reihe NRW
Info-Reihe NRW [2]: Der Landtag Nordrhein-Westfalen

Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) ist, wer volljährig ist, das ist man mit 18 Jahren, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seit wenigstens 16 Tagen in Nordrhein-Westfalen wohnt.
Für das passive Wahlrecht gelten die gleichen Bedingungen. Also: Wer wahlberechtigt ist, ist auch wählbar und hat damit das Recht, sich um einen Sitz im Landtag Nordrhein-Westfalen zu bewerben. Ausnahme: Wer sich zur Wahl stellt, muss mindestens seit drei Monaten in Nordrhein-Westfalen wohnen.