Info-Reihe NRW
Info-Reihe NRW [2]: Der Landtag Nordrhein-Westfalen
Der Landtag besteht aus den von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern Nordrhein-Westfalens gewählten Abgeordneten. Er repräsentiert das Gesamtvolk des Landes. In NRW wird er alle fünf Jahre in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt.
Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) ist, wer volljährig ist, das ist man mit 18 Jahren, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seit wenigstens 16 Tagen in Nordrhein-Westfalen wohnt.
Für das passive Wahlrecht gelten die gleichen Bedingungen. Also: Wer wahlberechtigt ist, ist auch wählbar und hat damit das Recht, sich um einen Sitz im Landtag Nordrhein-Westfalen zu bewerben. Ausnahme: Wer sich zur Wahl stellt, muss mindestens seit drei Monaten in Nordrhein-Westfalen wohnen.
Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) ist, wer volljährig ist, das ist man mit 18 Jahren, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seit wenigstens 16 Tagen in Nordrhein-Westfalen wohnt.
Für das passive Wahlrecht gelten die gleichen Bedingungen. Also: Wer wahlberechtigt ist, ist auch wählbar und hat damit das Recht, sich um einen Sitz im Landtag Nordrhein-Westfalen zu bewerben. Ausnahme: Wer sich zur Wahl stellt, muss mindestens seit drei Monaten in Nordrhein-Westfalen wohnen.