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Info-Reihe NRW

Wussten Sie schon… [Ältestenrat]

... dass der Ältestenrat des Landtags NRW aus der Präsidentin, den Vizepräsidenten und den Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen besteht: Präsidium plus 15 Mitglieder (7 CDU, 6 SPD, GRÜNE und FDP je 1; hinzukommen für GRÜNE und FDP jeweils 1 beratendes Mitglied). Die Präsidentin beruft den Ältestenrat ein und leitet seine Verhandlungen. Der Ältestenrat muss einberufen werden, wenn zwei seiner Mitglieder oder eine Fraktion es verlangen.

 

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