Info-Reihe NRW
Wussten Sie schon… [Landtagspräsidentin-1]
... dass die Präsidentin im Falle der Verhinderung durch die Vizepräsidenten in der festgelegten Reihenfolge (erster, zweiter und dritter Vizepräsident) vertreten wird. Sind gleichzeitig die Präsidentin und die Vizepräsidenten verhindert, so geht das Vertretungsrecht auf die Schriftführerinnen und Schriftführer in der Reihenfolge ihres Amtsalters, bei gleichem Amtsalter ihres Lebensalters, über, soweit nicht Vorschriften der Verfassung entgegenstehen.