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Info-Reihe NRW

Wussten Sie schon… [Plenarsitzungen]

... dass die Plenarsitzungen des Landtags öffentlich sind? So steht es in der Landesverfassung. Wenn Sie einer Sitzung von der Besuchertribüne des Landtags aus zuhören möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Besucherdienst des Hauses in Verbindung. Auf Antrag der Landesregierung oder von zehn Abgeordneten kann der Landtag mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten die Öffentlichkeit für einzelne Gegenstände der Tagesordnung ausschließen. Über den Antrag wird in geheimer Sitzung verhandelt. In der Geschichte des Landtags NRW ist das allerdings bisher noch nicht vorgekommen.
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