Info-Reihe NRW

Wussten Sie schon… [Auflösung des Landtages]

... dass der Landtag sich durch eigenen Beschluss auflösen kann, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder (absolute Mehrheit) dafür stimmt. Dass auch die Landesregierung den Landtag auflösen kann, nämlich dann, wenn der Landtag ein von ihr eingebrachtes Gesetz ablehnt, das Gesetz aber dann durch Volksentscheid angenommen wurde. Dass nach der Auflösung des Landtags die Neuwahl innerhalb von 60 Tagen stattfinden muss.