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Info-Reihe NRW

Info-Reihe NRW [15]: 10 gute Gründe, wählen zu gehen

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  1. ♦ Sie haben ein Recht, selbst zu bestimmen, wie sich die Volksvertretung zusammen setzt, also wer Sie im Parlament vertreten soll.
    Nicht wählen zu gehen, hilft erfahrungsgemäß radikalen Parteien, die durch ihre wahlaktive Anhängerschaft dann ein verhältnismäßig hohes Ergebnis erreichen.
    Die Wahl ist so spannend wie kaum jemals zuvor. Bei diesem Kopf-an-Kopf-Rennen der politischen Lager kommt es auf jede Stimme an.

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Info-Reihe NRW [14]: Wahlkreise

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Warum orientieren sich die Wahlkreise nicht an den Stadt- und Ortsgrenzen?

Die 128 Wahlkreise sind so zugeschnitten, dass in jedem Wahlkreis annähernd gleich viele Menschen leben. Pro Wahlkreis sind dies in etwa 140.000 Einwohnerinnen und Einwohner und etwa 105.000 Wahlberechtigte. So repräsentieren die direkt gewählten Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten jeweils ungefähr gleich viele Menschen.

Quelle: www.landtag.nrw.de

Wussten Sie schon… [Das Wappen des Landes Nordrhein-Westfalen]

Wappen NRW Mit der "Bekanntmachung über das Wappen des Landes Nordrhein-Westfalen" vom 21. Januar 1948 wurde das Landeswappen in seiner heutigen Form, seinen Symbolen und seinen Farben bestimmt. Fünf Jahre später - am 10. März 1953 - erfolgte mit dem "Gesetz über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge" eine gesetzliche Verankerung des Wappens. Dieses legt nicht nur die Landesfarben Grün-Weiß-Rot und das Landeswappen, sondern auch die Landesflagge und

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Wussten Sie schon… [Aufgaben des Landtags ]

... dass die Hauptaufgaben des Landtags in der Wahl des Ministerpräsidenten und anderer Verfassungsorgane, in der Gesetzgebung, in der Kontrolle von Regierung und Verwaltung, in der Verabschiedung des Landeshaushalts sowie in der Erörterung öffentlicher Angelegenheiten besteht.

Wussten Sie schon… [Auflösung des Landtages]

... dass der Landtag sich durch eigenen Beschluss auflösen kann, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder (absolute Mehrheit) dafür stimmt. Dass auch die Landesregierung den Landtag auflösen kann, nämlich dann, wenn der Landtag ein von ihr eingebrachtes Gesetz ablehnt, das Gesetz aber dann durch Volksentscheid angenommen wurde. Dass nach der Auflösung des Landtags die Neuwahl innerhalb von 60 Tagen stattfinden muss.

Wussten Sie schon… [Regierungskoalitionen]

... dass die CDU von 1958 bis 1962 und die SPD von 1980 bis 1995 mit absoluten Mehrheiten jeweils allein regierten, sonst jedoch mit wechselnden Koalitionspartnern?
Die CDU mit SPD, Zentrum und KPD (1948 aus der Regierungskoalition ausgeschieden) von 1947 bis 1950,
mit dem Zentrum von 1950 bis 1954,
mit Zentrum und FDP von 1954 bis 1956 und
mit der FDP von 1962 bis 1966;
die SPD mit FDP und Zentrum von 1956 bis 1958,
mit der FDP von 1966 bis 1980 und
mit den GRÜNEN von 1995 bis heute.

Wussten Sie schon… [Plenarsitzungen]

... dass die Plenarsitzungen des Landtags öffentlich sind? So steht es in der Landesverfassung. Wenn Sie einer Sitzung von der Besuchertribüne des Landtags aus zuhören möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Besucherdienst des Hauses in Verbindung. Auf Antrag der Landesregierung oder von zehn Abgeordneten kann der Landtag mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten die Öffentlichkeit für einzelne Gegenstände der Tagesordnung ausschließen. Über den Antrag wird in geheimer Sitzung verhandelt. In der Geschichte des Landtags NRW ist das allerdings bisher noch nicht vorgekommen.

Wussten Sie schon… [Freiheit der Abgeordneten]

... dass die Abgeordneten nach ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das Volkswohl bestimmten Überzeugung abstimmen und an Aufträge nicht gebunden sind.

So steht es in der nordrhein-westfälischen Landesverfassung. Im Grundgesetz heißt es, dass die Abgeordneten an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Gemeint ist das Gleiche.

Wussten Sie schon… [Beschlussfähigkeit]

... dass der Landtag beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend ist. Das bedeutet für den Landtag NRW der 14. Wahlperiode von 2005 bis 2010 mit 187 Abgeordneten, dass mindestens 94 Abgeordnete anwesend sein müssen. Im Übrigen fasst der Landtag NRW seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit.

 

Wussten Sie schon… [Immunität]

... dass kein Abgeordneter ohne Genehmigung des Landtags während der Wahlperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Verantwortung gezogen und verhaftet werden darf, es sei denn, dass er bei der Ausübung der Tat oder spätestens im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird oder

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