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Aktuelles

NRW AKTUELL [1]: Auflösung des Landtages

 

wappen_nrw_farbigMit dem 14. März 2012, 17:17 Uhr, ging die 15. Wahlperiode des Landtags Nordrhein-Westfalen zu Ende. Gemäß Artikel 35 der Landesverfassung hat sich das Parlament selbst aufgelöst. Dies geschah das erste Mal in der Geschichte unseres Bundeslandes. Beantragt hatten dies die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN und die CDU-Fraktion. Für die Anträge auf Auflösung stimmten alle 181 Abgeordneten aus den fünf Fraktionen. Keine Abgeordneten mehr
Die Auflösung des Landtags hat zur Folge, dass die bisherigen Abgeordneten ihr Mandat verloren haben; 

 die 15. Legislaturperiode ist beendet. Das hat zur Folge, dass sämtliche Befugnisse des Parlaments „auf Null gestellt" sind. Es gilt das Prinzip der Diskontinuität. Sämtliche parlamentarische Initiativen wie zum Beispiel noch nicht abgeschlossene Gesetzesvorhaben sind beendet und müssen gegebenenfalls im neuen Landtag neu eingebracht und beraten werden. Die Befugnisse des Landtags sind auf die Dauer einer Wahlperiode befristet. Es ist ihm verwehrt, der parlamentarischen Willensbildung in der nächsten Wahlperiode vorzugreifen.

 

 

Ständiger Ausschuss im Amt
Die Rechte der Volksvertretung werden allerdings durch einen Ständigen Ausschuss gewahrt. Das Präsidium bleibt so lange geschäftsführend im Amt, bis der neue Landtag ein neues Präsidium gewählt hat. Nach Artikel 40 der NRW-Landesverfassung bestellt der Landtag einen Ständigen Ausschuss. Dieser Ausschuss hat die Rechte der Volksvertretung gegenüber der Regierung zu wahren, solange der Landtag nicht versammelt ist. Die gleichen Rechte stehen ihm zwischen dem Ende einer Wahlperiode oder der Auflösung des Landtags und dem Zusammentritt des neuen Landtags zu. Er hat in dieser Zeit die Rechte eines Untersuchungsausschusses.

Der Ständige Ausschuss entspricht nach der Geschäftsordnung des Landtags dem Ältestenrat. Dieser setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Präsidiums sowie Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen zusammen. Dabei müssen die Mehrheitsverhältnisse, wie sie sich bei der letzten Landtagswahl ergeben haben, gewahrt bleiben.

Quelle: www.landtag.nrw.de

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