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Info-Reihe NRW

Info-Reihe NRW [8]: Die Ausschüsse

Wappen NRW Zur Vorbereitung seiner parlamentarischen Beratungen und Beschlüsse richtet der Landtag eine Reihe von Ausschüssen ein, deren Richtung, Anzahl und Zusammensetzung in seinem Ermessen steht. In der laufenden Wahlperiode sind 17 Fachausschüsse eingesetzt, deren Zusammensetzung spiegelbildlich der Zusammensetzung des Gesamtparlaments entspricht. In den Ausschüssen sitzen die Fachleute der im Landtag vertretenen Fraktionen, zum Beispiel für die Schulpolitik, für den Umweltschutz oder die Verkehrspolitik. Die in den Fachausschüssen gefassten Beschlüsse bilden die Grundlage für die abschließenden Beratungen und Entscheidungen des Parlaments.

Die Sitzungen der Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich. Die Ausschüsse tagen in der Regel in Anwesenheit des fachlich zuständigen Mitglieds der Landesregierung oder eines Vertreters. Ausschüsse haben nach der Geschäftsordnung des Landtags die Pflicht, die überwiesenen Beratungsgegenstände üblicherweise innerhalb einer Frist von zehn Sitzungswochen zu erledigen oder aber unter Angabe von Hinderungsgründen einen Zwischenbericht vorzulegen.

Der Ausschuss kann Sachverständige und andere Personen in öffentlicher Sitzung anhören. Aktuelle Fragen der Landespolitik können Anlass zu einer Aktuellen Viertelstunde oder für eine Dringliche Frage sein.Die Detailarbeit der Ausschüsse wurde durch eine Änderung der Geschäftsordnung dadurch noch aufgewertet, dass sie mit Zustimmung des Antragstellers auch Anträge in öffentlicher Sitzung abschließend beraten können
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