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Aktuelles

Qualität in Forschung & Lehre: Systemwechsel in der Hochschulpolitik

Manfred Kuhmichel >> Damit das Studium wieder Bestnoten erzielt: Mehr Autonomie und Selbstverantwortung.

Das Ziel unserer neuen Hochschulpolitik ist es, Bildung und Ausbildung junger Menschen, die eine Hochschule besuchen, zu verbessern und damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Dafür ist ein Systemwechsel in der nordrheinwestfälischen Hochschulpolitik erforderlich. Unsere Hochschulen müssen national wie international wettbewerbsfähiger werden. Mehr Exzellenz und mehr Qualität in Forschung und Lehre und damit mehr Innovationsfähigkeit erreichen wir jedoch nur durch eine größere Autonomie und eine stärkere Selbstverantwortung der Hochschulen.


Manfred Kuhmichel, Stellv. Fraktionsvorsitzender für den Bereich Wissenschaft und Forschung: „Jeder, der in Nordrhein-Westfalen studieren will, kann dies unabhängig vom Einkommen seiner Eltern auch tun - und zwar an Hochschulen mit besseren Studienbedingungen!"


>> Das Studienbeitragsgesetz:
Unser Beitrag für mehr Autonomie.

Der erste wichtige Schritt bei diesem Systemwechsel war das Studienbeitragsgesetz, das am 1. April 2006 in Kraft getreten ist. Durch dieses Gesetz geben wir den Hochschulen die Möglichkeit, in eigener Verantwortung Studienbeiträge zu erheben. Sie erhalten dadurch zusätzliche finanzielle Mittel. Für die Studentinnen und Studenten schaffen wir damit zudem weitere Anreize, ihr Studium zügig abzuschließen. Wir wollen die durchschnittliche Studiendauer verkürzen und die hohe Abbrecherquote verringern.


>> Verbesserung der Lehrqualität:
Mehr Möglichkeiten statt leerer Versprechungen.

Da die Einnahmen aus den Beiträgen vollständig an den Hochschulen verbleiben und es keine Verrechnung mit staatlichen Zuwendungen geben wird, verbessern wir damit in grundlegender Weise die finanzielle Situation der nordrhein-westfälischen Hochschulen. Die Hochschulen erhalten damit die Chance, durch diese zusätzlichen Finanzmittel Investitionen in die Lehrinfrastruktur, wie etwa neue Laborplätze, zusätzliche Lehrangebote und mehr Bücher, zu tätigen. damit können sie die Qualität der Lehre deutlich steigern.


>> Sozial gerecht:
Damit alle die gleichen Chancen haben.

Durch die Möglichkeit einer nachgelagerten Zahlung haben wir unser Studienbeitragsmodell sozialverträglich gestaltet: Studierende haben Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen der NRW-Bank. Diese übernimmt die Vorfinanzierung der Studienbeiträge und überweist sie an die jeweilige Hochschule. Das Darlehen muss erst nach dem Studium zurückgezahlt werden - und auch nur bei einem hinreichenden Einkommen. Eine weitere soziale Komponente ist in das Modell eingebaut: Die Rückzahlungshöchstgrenze liegt bei 10.000 Euro, einschließlich Bafög-Rückzahlungen. Dies führt dazu, dass rund zwei Drittel der Bafög-Bezieher in Nordrhein-Westfalen faktisch keine Studienbeiträge entrichten müssen.


>> Das neue Studienbeitragsgesetz:
Alle Fakten auf einen Blick.

  • Hochschulen können Studienbeiträge erheben (maximal 500 Euro pro Semester) - sie bestimmen selbst, ob und in welcher Höhe sie diese einfordern.
  • möglicher Beginn der Erhebung von Studienbeiträgen: Ab Sommersemester 2007 für bereits eingeschriebene Studentinnen und Studenten (Vertrauensschutz), für Studienanfänger ab dem Wintersemester 2006/07.
  • Die Einnahmen sind zweckgebunden und dürfen nur für die Verbesserung von Lehre und Studienbedingungen ausgegeben werden.
  • Die Einführung erfolgt sozialverträglich:
- Zahlung entweder während des Studiums oder nach dessen Ende
- Rückzahlung nach dem Studium erst ab einem hinreichenden Jahresbruttoeinkommen (abhängig von Familienstand und Anzahl der Kinder)
- Das Land sorgt für zinsgünstige Darlehen bei der NRW-Bank (Zinssatz bis zum 14. Juni 2008 festgesetzt auf eine Obergrenze von 5,9 %)
- Besonderheit für Bafög-Empfänger: Bei Bezug von Bafög und Studienbeitragsdarlehen ist die Rückzahlung der Summe aus Bafög-Darlehen, Studienbeitragsdarlehen und Zinsen begrenzt auf maximal 10.000 Euro beziehungsweise die Anzahl der Semester, für die ein Studienbeitragsdarlehen gewährt worden ist, multipliziert mit dem Betrag von 1.000 Euro
- rund zwei Drittel aller Bafög-Empfänger müssen daher faktisch keine Studienbeiträge entrichten


>> Eine Hochschulpolitik, die Schule machen wird.

Das Hochschulfreiheitsgesetz mit seiner Neugestaltung der Hochschulleitung und -Organisation bewirkt echte Autonomie und ist derzeit einmalig in Deutschland. Es hat jetzt schon Vorbildcharakter für die zukünftigen Regelungen in anderen Bundesländern.
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