Info-Reihe NRW
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Info-Reihe NRW [7]: Ältestenrat
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- Erstellt: Dienstag, 04. August 2009 00:00

Info-Reihe NRW [8]: Die Ausschüsse
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- Erstellt: Montag, 24. August 2009 00:00

Info-Reihe NRW [9]: Aufgaben des Landtags
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- Erstellt: Dienstag, 01. September 2009 00:00

- die Gesetzgebung
- die Wahl anderer Verfassungsorgane
- das Etatrecht; mit der Verabschiedung des Landeshaushaltes beschließt der Landtag über Einnahmen und Ausgaben des Landes
- die Kontrolle der vollziehenden Gewalt (Regierung und Verwaltung)
- die Öffentlichkeitsfunktion
Info-Reihe NRW [10]: Fragen und Anfragen
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- Erstellt: Montag, 14. September 2009 00:00
Wirksame Kontrolle ist auf Information angewiesen. Der Landtag hat deshalb das Recht, Auskunft von der Landesregierung zu verlangen, um über deren Standpunkt und über Maßnahmen und Absichten unterrichtet zu werden. Sinn dieses parlamentarischen Fragerechts ist es, öffentliche Stellungnahmen der Landesregierung zu erhalten.
Info-Reihe NRW [11]: Kontrollorgane
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- Erstellt: Donnerstag, 08. Oktober 2009 00:00
>> Das Zitierrecht
Zur Kontrolle gehört auch, dass der Landtag wie auch seine Ausschüsse jederzeit die Anwesenheit jedes Mitgliedes der Landesregierung verlangen kann. Dadurch können die Abgeordneten des Landtags die gewünschten Informationen auf direktem Wege einholen und durch Fragen und Forderungen die Kontrolle ausüben, zu der sie berechtigt sind. Die Kabinettsmitglieder können sich also ihrer Auskunftspflicht nicht durch Abwesenheit entziehen.
Info-Reihe NRW [12]: Der Petitionsausschuss - Anwalt der Bürger
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- Erstellt: Montag, 23. November 2009 00:00
Ein anderes von der Verfassung vorgesehenes Kontrollorgan ist der Petitionsausschuss. Das Grundgesetz und entsprechende Artikel der Landesverfassungen geben jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Für solche "Eingaben" von Bürgerinnen und Bürgern ist dann der Petitionsausschuss des Landtags zuständig. Er ist sozusagen der "Kummerkasten" der Bürgerinnen und Bürger und nimmt die Briefe entgegen, in denen Einzelne oder eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern ihre Bitten, Sorgen oder ihre Gründe für eine Beschwerde darstellen.
Info-Reihe NRW [13]: Das konstruktive Misstrauensvotum
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- Erstellt: Mittwoch, 09. Dezember 2009 00:00
Zu den verfassungsrechtlich verankerten Kontrollrechten der Abgeordneten gehört die Möglichkeit, den von ihnen gewählten Ministerpräsidenten abzuwählen. Das geschieht durch ein Misstrauensvotum, welches "konstruktiv" sein muss, das heißt, der Landtag kann dem Ministerpräsidenten das Misstrauen nur aussprechen, indem er einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin wählt.